Tutorial: Die wichtigsten Websites zur Zoll- und Exportabwicklung
- Jonas Bazan

- 18. Mai 2021
- 5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 21. Juni 2021
Das Wissen um die passenden Recherchetools ist für die Planung Ihres Auslandsgeschäfts unverzichtbar und kann Ihnen viel Zeit und Arbeit sparen. Die meisten Informationen lassen sich online finden – wenn man denn weiß, wo man suchen muss. Damit Sie sich diese Suche sparen können, habe ich Ihnen eine Sammlung nützlicher Links und Websites für die Zoll- und Exportabwicklung zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass es sich in den meisten Fällen um inoffizielle Hilfsmittel handelt, bei denen kein rechtlicher Anspruch auf die Richtigkeit der Daten besteht.
Inhalt
1. Warenausfuhr allgemein
IAA-Plus: Offizielles Portal des Zolls, das den Zugang zum IT-Ausfuhrverfahren ATLAS ermöglicht. Unternehmen ohne eigene ATLAS-Schnittstelle können über die IAA-Plus ihre Ausfuhranmeldungen durchführen. Der Zugang erfolgt i.d.R. über die EORI-Nummer und das ELSTER-Zertifikat.
Access2Markets: Die Nachfolgerin der Market Access Database ist eine tagesaktuelle Datenbank der EU für den Export und Import. Einfach zu bedienen und gute Recherchemöglichkeiten u.a. zu Zöllen, Steuern, Ursprungsregeln, Produktanforderungen und handelspolitischen Maßnahmen.
Hinweis: Auch in der deutschen Version sind aktuell noch viele Informationen ausschließlich in Englisch verfügbar.
Liste der Zollstellen (engl.): Informationen über sämtliche Zollstellen innerhalb der EU, der EFTA sowie der Türkei. Gute Suchfunktion für Zuständigkeiten und Referenznummern.
Tipp: Über die genaue Bestimmung der Ausgangszollstelle wird in der Praxis oft hinweggesehen. In einigen Fällen - so etwa beim einstufigen Verfahren - ist die korrekte Zuordnung allerdings dringend erforderlich! Mit den richtigen Werkzeugen ist die Bestimmung leicht zu bewerkstelligen und sollte stets verantwortungsbewusst durchgeführt werden.
2. Ermittlung der Zolltarifnummer
ETZ-Online: Eine der wichtigsten deutschen Adressen für Zolltarifnummern. Der ETZ mag vielleicht der Alptraum eines jeden Webdesigners sein, bietet dafür aber tagesgültige Informationen und Recherchemöglichkeiten zu Zolltarifnummern für den Export (8-stellig) und den Import (11-stellig). Zu den Warenpositionen werden offizielle Anmerkungen und Erläuterungen gegeben.
Für die Ausfuhr können zudem Verbote und Beschränkungen eingesehen werden, beim Import u.a. Zölle, Steuern und andere Einfuhrbestimmungen.
Zolltarifnummern.de: Im Vergleich zum ETZ deutlich bessere Übersicht bei der Recherche von Zolltarifnummern für den Export (8-stellig). Offizielle Anmerkungen sowie handelspolitische Maßnahmen (per TARIC-Anbindung) werden tagesaktuell auf Unterpositionsebene gegeben.
Warenverzeichnis Online: Datenbank des Statistischen Bundesamts zur Recherche von Zolltarifnummern für den Export (8-stellig). Die Website ist zwar eher spartanisch im Design, bietet dafür aber neben allen notwendigen Tools zur Tarifierung auch die Allgemeinen Verordnungen, Länderverzeichnisse und eine Aufstellung der Änderungen zum Vorjahr, zur Einsicht und zum Download.
Hinweis: Die Verlinkungen der Website erscheinen als Pop-Ups. Ggf. müssen Sie Ausnahmen zu Ihren Pop-Up-Filter hinzufügen, damit die Dokumente geladen werden.
Tipp: Die jährlichen Änderungen des Warenverzeichnisses treten immer zum 01.01. in Kraft, werden i.d.R. aber bereits Wochen bis Monate zuvor veröffentlicht. Anstehende Änderungen können in der Datenbank eingesehen und auf der Homepage des Statistischen Bundesamts heruntergeladen werden.
CLASS-Abfrage: Konsultationsplattform der EU zu Verordnungen, Gerichtsurteilen, Erläuterungen und TARIC-Informationen entsprechend der Warenposition. In der Bedienung gewöhnungsbedürftig, dafür ausführliche und downloadbare Informationen.
TARIC-Abfrage: Die Zolltarifdatenbank der EU bietet eine Übersicht über sämtliche europäischen Maßnahmen (Zölle, Abgaben, Verbote, Beschränkungen etc.), sowohl für die Ausfuhr von Waren aus der EU wie auch der Einfuhr.
Hinweis: Die TARIC-Datenbank enthält i.d.R. keine nationalen Maßnahmen und sollte daher nicht als alleiniges Recherchetool verwendet werden. Andersherum lassen sich die europäischen Maßnahmen hingegen häufig in den nationalen Datenbanken finden (direkt oder per Link). In Deutschland werden die TARIC-Informationen u.a. im ETZ aufgeführt.
Liste der Ansprechpartner zum Warenverzeichnis (Destatis): Bei Fragen zu bestimmten Warenpositionen bietet das Statistische Bundesamt telefonische Hilfe an.
VZTA-Abfrage: Datenbank über sämtliche verbindliche Zolltarifauskünfte, die in der gesamten EU erteilt wurden.
Tipp: Sind Sie sich über die Einreihung Ihrer Ware unsicher, lohnt sich ein Blick in die VZTA-Datenbank. Oft liegen für gleiche oder ähnliche Fälle bereits Auskünfte vor. Beachten Sie aber bitte, dass eine VZTA immer nur für den Antragsteller gültig ist. Verwenden Sie fremde VZTAs daher allein zu Recherchezwecken und ggf. als Referenz bei eigener Antragstellung.
Bürger- und Geschäftskundenportal (Zoll): Neben einer Reihe weiterer Dienstleistungen (u.a. Antrag auf EORI-Nummer) werden über das offizielle Zollportal die Anträge für eine verbindliche Zolltarifauskunft gestellt.
3. Warenursprünge und Präferenzen
WuP Online: Gut sortiertes und leicht bedienbares Recherchetool des Zolls mit tagesaktuellen Informationen über sämtliche geltende Präferenzregelungen, inklusive Übersichten über Nachweise, Gültigkeiten, Draw-Back-Verbote u.v.m.
Tipp: Unter dem Punkt „Gegenüberstellung der Verarbeitungsliste“ können mit Hilfe der HS-Position (erste vier Stellen des Zolltarifs) die ursprungsbegründenden Be- und Verarbeitungsschritte zu allen Regionen abgerufen werden, mit denen Präferenzabkommen geschlossen wurden. Die Suchfunktion „alle Regionen“ eignet sich dabei auch gut für die Erstellung von Lieferantenerklärungen.
Freihandelsabkommen der EU: Übersicht über alle abgeschlossenen Freihandelsabkommen und Mitglieder der Zollunion mit Links zu weiterführenden Informationen und Vertragstexten. Eine gute erste Anlaufstelle für die Recherche spezifischer Abkommen.
4. Europäische Exportkontrolle
Elan-K2: Genehmigungsanträge sowie andere Bescheide des BAFA (u.a. AzGs, Registrierung von AGGs oder Voranfragen) erfolgen elektronisch über das ELAN-K2 System. Gibt es im Unternehmen keine ERP-Schnittstelle für dieses System, kann das kostenlose Online-Tool verwendet werden. Voraussetzung ist eine EORI-Nummer.
Güterlisten und Umschlüsselungsverzeichnis: Sämtliche Güterlisten können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingesehen und heruntergeladen werden. Mit dem Umschlüsselungsverzeichnis können zudem Waren anhand ihrer Zolltarifnummer Einträgen der Ausfuhrliste und des Anhang I EG-Dual-Use-VO zugeordnet werden.
Hinweis: Bei Nutzung des Umschlüsselungsverzeichnis besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben. Weiterhin ist zu beachten, dass die eindeutige Zuordnung aufgrund der unterschiedlichen Systematiken der Güterlisten nicht immer möglich ist. Daher ist angeraten, sich bei der Listenprüfung nicht allein auf das Umschlüsselungsverzeichnis zu verlassen.
Tipp: Umschlüsselungen von der Zolltarifnummer zur europäischen Dual-Use Güterliste lassen sich auch in der TARIC-Datenbank in den Fußnoten finden. Da der ETZ diese Daten übernimmt, werden sie auch bei dortiger Recherche ausgegeben.
EU Sanctions Map: Mit dieser übersichtlichen Karte lassen sich sowohl länder- als auch personenbezogene EU- und UN-Sanktionen sowie Embargos recherchieren.
FiSaLis: Das Recherchetool des Justizportals dient der Ermittlung von Personen, Gruppen und Organisationen, für die ein umfassendes Verfügungsverbot (Finanzsanktion) besteht. Die Suche erfolgt über die Namenseingabe.
Tipp: Der manuelle Abgleich der Stammdaten mit der Finanzsanktionsliste kann ggf. sehr aufwendig sein. Daher empfiehlt sich häufig der Einsatz entsprechend spezialisierter Software.
AGG-Finder: Ermöglicht die schnelle Prüfung, ob für eine genehmigungspflichtige Ausfuhr eine (deutsche) Allgemeine Genehmigung oder eine Allgemeine Genehmigung der EU verwendet werden kann. Die Abfrage erfolgt anhand der Güterlistenposition und des Bestimmungslands.
5. Offizielle Verkündigungsorgane
Bei den meisten der bisher beschriebenen Werkzeugen und Websites handelt es sich um Hilfsmittel ohne rechtlichen Anspruch auf Richtigkeit der Angaben. Die gültigen Gesetzestexte werden in den offiziellen Verkündigungsorganen veröffentlicht:
EUR-LEX: Im Amtsblatt der Europäischen Union werden täglich entsprechende Mitteilungen und Rechtsvorschriften veröffentlicht. Ebenso lassen sich sämtliche Gesetze, Entwürfe, Vorschläge etc. der europäischen Gesetzgebung einsehen.
Hinweis: Die Gesetzesveröffentlichungen sind in allen Amtssprachen der EU erhältlich.
Bundesgesetzblatt: Neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen, Akte etc. der Bundesrepublik Deutschland werden u.a. im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet. Zolltarifliche Rechtsvorschriften sind im BGBl Teil II enthalten.
Bundesanzeiger: Neben dem BGBl das zweite Amtsblatt der deutschen Bundesbehörden. Beinhaltet sowohl amtlichen Verkündigungen als auch Unternehmensnachrichten, Fondinformationen sowie das Unternehmensregister.
Tipp: Der Bundesanzeiger Verlag führt auch das European Business Register, mit dem Unternehmensdaten aller teilnehmenden EU-Länder angerufen werden können. Die Nutzung ist i.d.R. kostenpflichtig.
6. US-(Re-)Exportkontrollrecht
Aufgrund seiner extraterritorialen Anwendung müssen Exporteure von US-Waren bzw. Waren, die einen gewissen Anteil kontrollpflichtiger US-Gütern enthalten (De-minimis-Regelung), auch das amerikanische Exportkontrollrecht beachten.
EAR-Regulations: Liste sämtlicher Veröffentlichungen bezüglich des US-(Re-)Exportkontrollrechts zu Dual-Use-Gütern.
Tipp: Part 732 enthält umfangreiche Hilfestellungen zur Prüfung, ob ein Gut gemäß EAR genehmigungspflichtig ist.
Hinweis: Bei Exporten in die Länder der Gruppe E:1 („Terrorist Supporting Countries“) werden Güter gemäß Supplement No. 1 to Part 740 bereits ab einem De-minimis-Level von 10% (sonst: 25%) genehmigungspflichtig.
ITAR-Regulations: Sammlung sämtlicher Regelungen zum (Re-)Export von US-Verteidigungsgütern und Dienstleistungen.
CSL Search: Recherchetool für sämtliche Screening-Listen.
Tipp: Ein besonderes Feature ist die „Fuzzy Name Search“, die (ähnlich wie bei den Finanzsanktionslisten der EU) auch bei unvollständiger oder inkorrekter Namenseingabe Suchtreffer mit einem der Ähnlichkeit entsprechenden Score (0 bis 100) ausgibt.
SNAP-R: Ausfuhrgenehmigungen werden in den USA vom Bureau of Industrie and Security (BIS) vergeben. Die Antragstellung und -abwicklung erfolgt über das System SNAP-R.
Tipp: Prüfen Sie vor einer Antragstellung, ob eine Licence Exception gemäß EAR Part 740 gilt.



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